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Gymnasium der Stadt Frechen

Miteinander wachsen für eine Schule, die gelingt.

Inklusion

  • von

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung von Inklusion bildet die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die seit dem 26. März 2009 auch in der Bundesrepublik Deutschland gilt.

Ausgangspunkt für den (rechtsgültigen) Beschluss war die Beobachtung, dass „Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag häufig von Menschenrechtsverletzungen betroffen“ sind. (Aktion Mensch: Die UN-Behindertenrechtskonvention – Fakten für pädagogische Fachkräfte, S. 7)

In Deutschland stellt sich die Situation für Menschen mit Behinderungen zwar nicht so drastisch dar, wie es in anderen Ländern der Fall ist, aber: Es reicht nicht aus, Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte zuzusprechen, sondern die Wahrnehmung dieser Rechte muss auch gewährleistet sein! Handlungsbedarf besteht nicht nur bei der freien Arztwahl und der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, sondern vor allem im Bereich Bildung. (vgl. Aktion Mensch: Die UN-Behindertenrechtskonvention – Fakten für pädagogische Fachkräfte, S. 25)

Mit Artikel 24 der Konvention wird daher die Anerkennung des Rechts auf Bildung von Menschen mit Behinderungen und damit auch die Umsetzung eines inklusiven Schulsystems festgeschrieben: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen […]“ (Art. 24,1). Ein wesentliches Ziel liegt darin, „Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen“. Um dies zu ermöglichen, gilt es, „die Gesellschaft von Anfang an so zu gestalten, dass jeder Mensch gleichberechtigt an allen Prozessen teilhaben und sie mitgestalten kann – unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter“ (Aktion Mensch: Inklusion: Schule für alle gestalten, S. 3). Auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderung müssen in die ‚Gesellschaft der Kinder‘ eingebunden werden, damit sie gemeinsam in dieser wachsen, um ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.


Inklusion in NRW

Am 16. Oktober 2013 hat der Landtag das sog. Inklusionsgesetz (9. Schulrechtsänderungsgesetz) beschlossen.

Inklusive Bildung und Erziehung in allgemeinen Schulen sind nun im Schulgesetz als Regelfall verankert: Sonderpädagogische Förderung soll demnach in der Regel in der allgemeinen Schule stattfinden, wobei die Eltern abweichend hiervon auch die Förderschule wählen können (§ 20).

„Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.“ (§ 2 Absatz 5 neu; S. 12)

In sog. integrativen Lerngruppen kann abhängig von der Anzahl der SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf die Schülerzahl herabgesetzt werden.


„Behinderung“

Der Kern des Problems mit dem Begriff Behinderung liegt vor allem in der Unterscheidung von Menschen „mit“ und „ohne“ Behinderung und damit in der Konstruktion von zwei unterschiedlichen Gruppen, von denen die eine als normal definiert ist und die andere eben als nicht normal.

Die Grenzziehung zur Behinderung ist dabei letztlich willkürlich, dennoch ist das Etikett „behindert“ in unserer nicht barrierefreien Gesellschaft für die meisten Betroffenen gleichbedeutend mit einem Ausschluss aus dem „normalen“ Leben. Und für die „Nichtbehinderten“ ist dies ein so starkes Signal, dass dahinter die Persönlichkeit des Menschen in Vergessenheit zu geraten droht. Die UNESCO hat in ihrer Salamanca-Erklärung von 1994 noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass Behinderung nicht als individuelles Schicksal, sondern stets in der Wechselwirkung mit der Umwelt zu sehen ist. […] In einer Gesellschaft, die dem Idealbild der völligen Barrierefreiheit nahekommt, wird die gleiche Behinderung [,die ggf. in anderen Gesellschaften zu einer kompletten Ausgrenzung der Betroffen führt,] für das Leben der Betroffenen keine Rolle spielen. […]

(mittendrin e.V. (Hrgs.): Eine Schule für alle – Inklusion umsetzen in der Sekundarstufe, Verlag an der Ruhr, Mühlheim an der Ruhr: 2012, S. 11f.)


„Inklusion“

Eine wichtige Unterscheidung muss im Hinblick auf die Begriffe ‚Inklusion‘ und ‚Integration‘ getroffen werden.

Bei der Integration wird festgelegt, dass es Kinder mit speziellen Bedarfen gibt, die, um die Kinder an einer allgemeinen Schule eingliedern zu können, festgeschrieben werden müssen. Diese Eingliederung erfolgt in Form spezieller integrativer Maßnahmen: Die Kinder mit sog. Förderschwerpunkten erhalten eine besondere Förderung.

Deutlich wird hier, dass eine Bildung von zwei Gruppen vorgenommen wird, nämlich Behinderte und Nicht-Behinderte. Die kleinere Gruppe passt sich dabei an die größere Gruppe und ihre Regeln an. (Anmerkung: Diese Gruppenbildung trifft selbstverständlich auch auf die Gesellschaft im Allgemeinen zu: Die große Gruppe der Nicht-Behinderten legt gesellschaftliche Regeln fest, die Gruppe der Behinderten muss sich an diese Regeln anpassen.)

Von Inklusion spricht man hingegen, wenn keine ‚Etikettierung‘ von Kindern vorgenommen wird, alle gehören von Anfang an gleichberechtigt dazu und kein Kind muss demnach (nach Ausgrenzung) überhaupt wieder eingegliedert werden. Alle Kinder sind verschieden und müssen demnach eine auf ihre Fähigkeiten angepasste Förderung erhalten.


Inklusion am Gymnasium der Stadt Frechen

Es liegt auf der Hand: Inklusion ist ein hoher Anspruch und damit eine Herausforderung, der sich viele Schule stellen. Einen konkreten Fahrplan oder ein Patentrezept für die erfolgreiche Umsetzung von Inklusion gibt es nicht (und wird es wahrscheinlich angesichts der unterschiedlichen Bedingungen auch kaum geben).

Mittlerweile werden in verschiedenen Klassen ab der Jahrgangsstufe 5 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zielgleich zum Gymnasium unterrichtet. Sonderpädagog*innen unterstützen die Klassenteams und Fachlehrer*innen stundenweise bei ihrer Arbeit.

Inklusion wird ein ständiger Lern- und Entwicklungsprozess bleiben, bei dem wir alle Kinder im Blick behalten werden.