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Gymnasium der Stadt Frechen

Miteinander wachsen für eine Schule, die gelingt.

Neue Corona-Verordnung für Schulen

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Liebe Eltern,

seit dem 30.11.2022 gilt die neue CoronaTestundQuarantäneVO. Gemäß §8 Abs. 3 CoronaTestundQuarantäneVO endet die Isolationspflicht grundsätzlich nach 5 Tagen ab dem Tag des ersten positiven Testergebnisses (PCR-Test oder vorheriger Coronaschnelltest). Ein abschließendes negatives Testergebnis entfällt. Die Verordnung empfiehlt das Tragen einer medizinischen Maske bis zum 10. Tag beim Kontakt mit vulnerablen Gruppen. Daher bitten wir um das Tragen einer medizinischen Maske bis zum 10. Tag, um unserer Schulgemeinde bestmöglich zu schützen.

Bitte beachten Sie immer die aktuellen Corona-Verordnungen!